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Beförderungsvertrag:  Gleitschirm - Tandemflug

Dir wird die Möglichkeit geboten, als Passagier eines doppelsitzigen Luftsportgerätes eine Luftsportart kennenzulernen. Dabei wirst Du von mir als linzenzsierter Pilot unterstützt. Um keine fahrlässige Handlung zu vollziehen bin ich verpflichtet das Vorhaben abzusagen, sofern ich diese für ungeeignet halte oder von äußeren Einflüssen (wie  z. B. ungünstige Wetterverhältnisse oder Materialdefekte) eine Gefahr für Leib und Leben der  an unserer luftsportlichen Aktivität beteiligten Personen sehe.

Du bestätigst mit deiner Unterschrift, dass Du unter keinem Zwang stehst, diese luftsportliche Aktivität durchführen zu müssen und somit die Teilnahme dem persönlichen Interesse dient, sich mit dieser Sportart vertraut zu machen. Du erwirbst bei der Passagiereinweisung (zu der jeder Pilot verpflichtet ist) und auch während des Fluges Kenntnisse und Fähigkeiten, für die Du dann selbst Verantwortung trägst. Im Detail betrifft dies Vorgänge, die  bei Nichtbeachtung Deinerseits dazu führen können, dass ich keinen Einfluss mehr auf deine Sicherheit nehmen kann.

Insbesondere zählen hierzu: 

Deine Körperhaltung und Bewegungsabläufe während der Start- , Flug- , und Landephase. Hier besteht das Risiko von körperlichen Schäden, z. B. Frakturen des Bewegungsapparates.  

Deshalb: Lauf während der Startphase in angepaßter Geschwindigkeit mit mir und setze dich erst nach Aufforderung von mir ins Gurtzeug, das heißt laufbereit bleiben bis die Sicherheitshöhe erreicht ist. Während der Landung ist ebenfalls Laufbereitschaft angezeigt. 

Alle Anweisungen von mir ist unbedingt Folge zu leisten. Geschieht dies nicht, sind Du im vollen Umfang für deinen Schaden selbst verantwortlich.

Du verpflichtest Dich hiermit deine luftsportliche Aktivität abzusagen, wenn: 

Du unter Kreislauf-, Nerven-, oder Herzbeschwerden, einer Vorerkrankung des Bewegungsapparates, einer Gleichgewichtsstörung oder an Nervenerkrankung leidest oder littst

Du keine Passagiereinweisung vor dem Start über den Ablauf des Fluges erhalten hast oder diese nicht vollständig verstanden hast.

Du unter Alkohol-, Arznei-, oder Drogeneinfluss stehst. 

Allen an einem Tandemflug beteiligten Personen können Fehler unterlaufen, auch die Beschaffenheit der beteiligten Luftsportgeräte kann fehlbar sein, so dass dir bewusst ist, daß eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Soweit gesetzlich zulässig, entbindest Du den Piloten und den Halter von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgehen. Kleidung, Schmuck und sonstige mitgeführte Gegenstände wie Kameras oder Brillen etc. unterliegen ausschließlich Deiner eigenen Obhut. Diese Vereinbarung betreffen auch alle Dritte, die aus einem eventuellen Schaden Ansprüche herleiten könnten.

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